3in1 für #DSGVO – am Beispiel: Melde- & Benachrichtigungspflicht
- Posted by Simone Wibbe
- On 16. Januar 2018
2016 gab es eine schwere Datenpanne bei Comdirect. Kunden hatten nach dem Einloggen Einsicht in die Konten anderer Kunden. Eine Horrorvorstellung für jeden Kunden!
Ab dem 25. Mai 2018 gilt in der EU die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Kommt es beim Verarbeiten von personenbezogenen Daten zu einer Datenschutzverletzung, ist dies innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Aufgrund der Frist von 72 Stunden, die selbstverständlich auch an Wochenenden und Feiertagen gilt, müssen sämtliche Prozessschritte detailliert beschrieben und auf ihre Praxistauglichkeit überprüft worden sein.
Mit 3in1 für DSGVO geben wir Ihnen eine Lösung an die Hand, Ihre Prozesse DSGVO-konform zu digitalisieren und zu automatisieren. Hier erfahren Sie mehr: www.agentbase.de/dsgvo
Nur kurz vorab: Worum geht es bei der Lösung 3in1 für DSGVO?
Mit 3in1 für DSGVO können Sie im Sinne der DSGVO fristgerecht reagieren. Denn wenn die gesetzlichen Fristen nicht eingehalten werden, drohen ab dem 25. Mai 2018 hohe Bußgelder. Zudem bieten wir Ihnen mit unserer Lösung mehr Transparenz in Ihren DSGVO-Prozessen und erfüllen die Dokumentationspflicht.
Wollen Sie mehr über unsere Lösung erfahren? Bitte sprechen Sie uns an!