DSGVO kommt unweigerlich – Ihr nächster Zahnarztbesuch auch
- Posted by Artur Habel
- On 13. Februar 2018
Ich liege beim Zahnarzt und schwitze Blut und Wasser, trotz der Spritze. Klar betreibe ich Vorsorge. Meine Hoffnung: Die Prophylaxe wird´s schon richten. Und dann kommt es doch zu einer Zahnwurzelbehandlung. Zwar mit Betäubung – und trotzdem – beim Test, welcher Zahn denn nun wirklich den Schmerz verursacht – Zack! – geht´s bis in die Haarspitzen.
Was hat meine Zahnwurzelbehandlung mit der EU-DSGVO zu tun?
Bleiben wir noch kurz bei meinem Zahnarztbesuch. Ich erinnere mich noch genau daran, wie mein Zahnarzt sagte: „wir müssten uns bei Gelegenheit mal um Ihren vorderen Backenzahn oben rechts, den Eins-Vier, kümmern. Ist nicht so dringend, wir haben noch Zeit.“ Tja, aus den Augen aus dem Sinn. Wochen später ist er plötzlich da: ein Schmerz, der mich in die Knie zwingt. Ich vereinbarte sofort einen Termin und dann: Zahnwurzelbehandlung.
Die Allegorien zur EU-DSGVO sind unübersehbar. In der Zeit seit dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung am 24. Mai 2016 kam vielleicht auch bei Ihnen im Unternehmen mal die Bemerkung “da ist was zu tun“. Aber zwei Jahre sind eine lange Zeit und der Stichtag am 25. Mai 2018 war damals noch weit entfernt.
Im letzten Jahr mehrten sich dann schon die Bedenkenträger – und nur als solche wurden viele von Ihnen gesehen – die darauf aufmerksam machten, dass der DSGVO-Zahn – im übertragenen Sinne – wackelt. Denn der Stichtag rückt immer näher.
Zugegeben, Ihre Datenschutzbeauftragten mit einem Zahnarzt zu vergleichen, tut Ihren Kolleginnen und Kollegen wahrlich unrecht. Aber – es ist tatsächlich so, dass ein Teil der Unternehmen (Behörden eingeschlossen) bereits jetzt weiß, dass diese Aufgabe nicht mehr termingerecht zu bewältigen ist. Schlimmer ist, ein anderer Teil der Unternehmen hat noch gar nicht richtig angefangen sich mit dem Thema EU-DSGVO auseinanderzusetzen. Oder steht vor den Fragen: „Wo stehen wir und wo fangen wir am besten an?“
Dass DSGVO vorrangig ein juristisches Problem ist, kann ich nicht wegdiskutieren. Aber ich kann den Finger – oder um bei meinem Bild zu bleiben, den Bohrer – in die Wunde „ordentlich implementierte Geschäftsprozesse – bitte digitalisiert bzw. automatisiert“ legen!
Das ist dann auch gleich meine Bitte an die Datenschutzbeauftragten: bitte erstellen Sie keine 180 Seiten Dokumentation und darauf aufbauend Schulungen um die notwendigen Verfahren manuell abzuleiten. Natürlich ist das alles wichtig, doch es geht besser. Ersparen Sie sich die „schmerzhafte Behandlung“, weil sie nicht rechtzeitig alle notwendigen Schritte in die Wege geleitet haben. Mein Appell an Sie: Automatisieren Sie Ihre DSGVO-Prozesse rechtzeitig, damit Sie der DSGVO entspannt entgegen blicken.
Wie können wir Sie im Rahmen der DSGVO-Prozesse unterstützen?
Sie kennen uns als Automatisierer und Digitalisierer von Prozessen. Was liegt für uns also näher, als diese DSGVO relevanten Prozesse in eine IT-Lösung zu gießen? Das haben wir getan und für Sie ein attraktives Bündel geschnürt: 3in1 für DSGVO auf der Basis der Process Starter Suite. Dass wir uns richtig verstehen: mit 3in1 für DSGVO vermeiden wir keine Datenpannen oder Sicherheitslücken. Sollte es jedoch einmal zum Ernst- oder Schadensfall kommen, sind Sie mit unserer Lösung bestens darauf vorbereitet, alle notwendigen Prozess-Schritte automatisiert abzuarbeiten.
Was ist das Besondere an 3in1 für DSGVO?
Sie bekommen von uns Ihren fertigen DSGVO-Prozess mit den sechs Anwendungsfällen: Meldung und Benachrichtigung, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit und Widerspruchsrecht. Wir helfen Ihnen mit Support und schulen Sie – und – Ihr Prozess läuft mit IBM BPM auf einer etablierten BPM Engine. Was mir persönlich dabei besonders wichtig ist: wir konzentrieren uns mit Ihnen auf den Prozess. Diskussionen wie teuer die Lösung wird, weil Sie 300 statt 30 Anwender oder weil Sie einen sehr guten Server im Einsatz haben gibt es bei uns nicht. Das ist der Deal! Hört sich gut an, nicht wahr?
3in1 für DSGVO – Was haben sie davon?
Die notwendige Prozessdokumentation ist auf Knopfdruck zu Unterstützung behördlicher und gerichtlicher Verfahren jederzeit abrufbar. 3in1 für DSGVO leitet Ihre Mitarbeiter Schritt für Schritt durch jeden einzelnen Anwendungsfall. 3in1 für DSGVO weiß was zu tun ist: kennt die richtigen Ansprechpartner, die Reihenfolge der einzelnen Arbeitsschritte und Aufgaben und führt die Anwender sauber, transparent und dokumentiert zum Ziel und das Ganze auch noch fristgerecht.
Sie möchten die Lösung live sehen? Ich lade Sie gerne zu unserer Veranstaltung am 19. April ins Airport Forum am Flughafen Paderborn-Lippstadt ein. Die Teilnahme ist kostenlos, um Voranmeldung wird gebeten.
Sie haben es eilig und möchten gerne vorher mehr erfahren? Bitte sprechen Sie mich direkt an!
Darüberhinaus empfehle ich Ihnen auch unser Video zum Thema DSGVO und unserer Lösung 3in1 für DSGVO. Es lohnt sich!